Der Tafelladen richtet sich ausschließlich an bedürftige Menschen. Die Bedürftigkeit wird individuell und vertraulich geprüft.
Einkaufsberechtigte erhalten einen Ausweis, der bei jedem Besuch des Ladens vorzuzeigen ist. In regelmäßigen Abständen wird überprüft, ob die Bedürftigkeit weiterhin vorliegt.
Wer ist einkaufsberechtigt?
- Alle BürgerInnen, die Leistungen nach SGB II, Leistungen nach SGB XII, Leistungen nach dem AsylBLG beziehen oder wohnsitzlos sind. Diese erhalten bei Vorlage eines gültigen Bescheids eine Einkaufsberechtigung ohne weitere Prüfung der Einkommensverhältnisse.
- Rentenempfänger, alleinerziehende Mütter oder Väter oder Geringverdiener können nach einer Bedarfsermittlung einen Berechtigungsausweis erhalten.
- Ihr Wohnort muss Wiesloch, Dielheim, Malsch, Malschenberg, Mühlhausen, Rauenberg oder Rotenberg sein.
Was muss ich mitbringen?
Zur ersten Bedarfsprüfung bringen Sie mit:
- alle Einkommensnachweise oder Bescheide über SGB II, SGB XII, AsylBLG
- Kindergeldnachweise
- Wohngeldbescheid
- Personalausweis
Selbstverständlich werden alle Angaben vertraulich behandelt, die Mitarbeiter obliegen der Schweigepflicht.